AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit jedem erteilten Auftrag, ob mündlich, schriftlich oder per Mail erkennt der Auftraggeber die folgenden AGBs an:
(Nachfolgend genannt: Grafiker = MedienAgentur - Kathleen Müller)

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder dem Grafiker erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Der Grafiker überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Grafiker weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Grafiker, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

Der Grafiker hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen bleibt unberührt.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Der Grafiker behält das Recht, seine Werke sowie Vervielfältigungen davon in allen Medien in körperlicher und unkörperlicher Form zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.

2. Vergütung

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Grafiker berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Grafiker für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, spätestens zum genannten Termin siehe Rechnung. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Grafiker hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

Bei Zahlungsverzug kann der Grafiker Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Der Grafiker ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Grafiker entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Grafiker abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Grafiker im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Fotos, Druckkosten etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Der Grafiker ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Grafiker dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Grafikers geändert werden.

6. Lieferungsbedingungen/Farben

Zur Verfügung gestellte Logos seitens Auftraggeber werden als Vektor-Daten geliefert. Dateien/Vorlagen werden dem Grafiker mit einer eindeutigen Farbdefinition geliefert. Ist das nicht der Fall, müssen vor Druck die Farben zusammen mit dem Grafiker definiert werden. Gibt der Kunde "nur" per Mail (Monitor-Freigabe-PDF) die Druck-Freigabe, bestehen keine Reklamation-Ansprüche bezüglich der Farbwiedergabe.

7. Korrektur, Belegmuster

Der Grafiker haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Grafiker ist berechtigt, Muster bzw. elektronische Dateien zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Haftung

Der Grafiker verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm berlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er schließt seine Haftung für leichte fahrlässige Pflichtverletzung aus, soweit dies keine vertragswesentlichen Pflichten verletzen oder Schaden an Leben, Körper und Gesundheit betreffen. Eine Haftung für nicht vorhersehbare Schäden scheidet aus.

Der Grafiker verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Die Haftungsbeschränkung (siehe oben) gilt auch für Erfüllungsgehilfen.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Grafikers.

Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Grafiker nicht.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Grafiker behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Grafiker eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Grafiker übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Grafiker von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Rückgabe

Fehlerhafte Produkte/Lieferungen egal welcher Art sind dem Grafiker binnen 3 Tage nach Erhalt schriftlich zu reklamieren. Danach gelten sie als mangelfrei angenommen.

11. Verpackung

Bei allen Verpackungsmaterialien, die durch die MedienAgentur versendet werden, handelt es sich um lizenzierte Verpackungen. MedienAgentur versendet ausschließlich über Partner, die recyclingfähiges Verpackungsmaterial, das zum einen entweder erneut verwendet, oder umweltgerecht entsorgt werden kann. Symbole wie z.B. Grüner Punkt oder RESY sind auf den Verpackungsmaterialen nicht mehr erforderlich. Unsere Lieferanten sind duale Systeme wie z.B. Landbell AG, FES GmbH und RESY GmbH angeschlossen, somit wird die vom Gesetzgeber vorgegebenen Entsorgungsmöglichkeiten gewährleistet.

12. Widerrufsrecht

Da es sich zwischen Kunden und der MedienAgentur um Auftragsarbeiten handelt, die speziell nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, erlischt somit das Widerruftsrecht.

13. Schlussbestimmungen

Der Erfüllungsort ist Sitz des Grafikers.

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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