Der Grafiker haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Grafiker ist berechtigt, Muster bzw. elektronische Dateien zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Haftung
Der Grafiker verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm berlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er schließt seine Haftung für leichte fahrlässige Pflichtverletzung aus, soweit dies keine vertragswesentlichen Pflichten verletzen oder Schaden an Leben, Körper und Gesundheit betreffen. Eine Haftung für nicht vorhersehbare Schäden scheidet aus.
Der Grafiker verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Die Haftungsbeschränkung (siehe oben) gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Grafikers.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Grafiker nicht.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Grafiker behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Grafiker eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Grafiker übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Grafiker von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Rückgabe
Fehlerhafte Produkte/Lieferungen egal welcher Art sind dem Grafiker binnen 3 Tage nach Erhalt schriftlich zu reklamieren. Danach gelten sie als mangelfrei angenommen.
11. Verpackung
Bei allen Verpackungsmaterialien, die durch die MedienAgentur versendet werden, handelt es sich um lizenzierte Verpackungen. MedienAgentur versendet ausschließlich über Partner, die recyclingfähiges Verpackungsmaterial, das zum einen entweder erneut verwendet, oder umweltgerecht entsorgt werden kann. Symbole wie z.B. Grüner Punkt oder RESY sind auf den Verpackungsmaterialen nicht mehr erforderlich. Unsere Lieferanten sind duale Systeme wie z.B. Landbell AG, FES GmbH und RESY GmbH angeschlossen, somit wird die vom Gesetzgeber vorgegebenen Entsorgungsmöglichkeiten gewährleistet.
12. Widerrufsrecht
Da es sich zwischen Kunden und der MedienAgentur um Auftragsarbeiten handelt, die speziell nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, erlischt somit das Widerruftsrecht.
13. Schlussbestimmungen
Der Erfüllungsort ist Sitz des Grafikers.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.